Fundtiere

Immer wieder nimmt unser Verein sogenannte ‘Fundtiere’ auf. Dies sind entlaufene, verloren gegangene Tiere, die übergangsweise bei uns eine Unterkunft finden, bis der Halter sich bei uns meldet und sein Tier abholt.  Für diese übergangsweise Aufbewahrung des Fundtieres erheben wir Gebühren:

Fundtierkostenerstattung für Tiere, die im Orscheider Tierschutzhof oder in einer Pflegestelle untergebracht sind 

  1. Umfang und Dauer der Aufwandserstattung

Sobald ein Tier im Orscheider Tierschutzhof oder in einer Pflegestelle untergebracht wird, erhebt der Verein am ersten Tag eine Aufwands- und Verwaltungspauschale von 35,- Euro.  Sollte ein Tier über einen längeren Zeitraum in der Station oder der Pflegestelle verbleiben, wird ein Tagessatz erhoben, der abhängig von der jeweiligen Tierart ist.

Laut §2 des Tierschutzgesetzes ist der Eigentümer bzw. jeder, der ein Tier hält oder es zu betreuen hat, verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht unterzubringen. Bei Hunden sind zusätzlich die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung zu beachten.

In der Praxis bedeutet das, dass neben entsprechend großen Zwingern und Ausläufen auch Krankenstation und Quarantäneräume vorgehalten werden müssen.

Alle Zwinger, Quarantänezimmer und Bereiche, in denen sich das Fundtier aufgehalten hat, müssen nach Herausgabe des Tieres gereinigt und desinfiziert werden. Dies ist ein hoher Aufwand, denn diese Maßnahmen müssen immer ergriffen werden, egal ob ein Tier eine Stunde oder einen Tag in der Auffangstation oder in einer Pflegestelle verbringt.

  1. Weitere Kosten

Sollte ein Fundtier tierärztlich versorgt werden müssen, ist der Halter des Tieres dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen. Hierzu zählen neben den notwendigen Behandlungskosten für Verletzungen und akute Krankheiten auch unerlässliche Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Entwurmungen, die notwendig sind, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb der Auffangstation oder der Pflegestelle zu verhindern.