Melden von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, gegen die Tierschutzhundeverordnung, Katzenschutzverordnung, gegen das Landeshundegesetz NRW und Rheinland Pfalz.
Sie möchten einen Fall von schlechter Tierhaltung melden?
Häufig erhalten unsere ehrenamtlichen Helfer an der Telefon-Hotline Anrufe mit Hinweisen auf schlechte Tierhaltung oder Tierquälerei.
Als Tierschutzorganisation haben wir rechtlich leider keine Handhabe, direkt gegen Missstände vorzugehen. Wir dürfen weder Grundstücke betreten, noch Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen. Für die Umsetzung des Tierschutzes ist die örtliche Veterinärbehörde zuständig. Nur diese darf dem betroffenen Tierhalter Auflagen erteilen, Tiere beschlagnahmen und ein Tierhalteverbot aussprechen. In akuten Fällen ist auch die Polizei berechtigt, einzugreifen und Tiere sicherzustellen.
Folgende Vorgehensweise empfehlen wir
Erster Schritt: Gespräch mit dem Tierhalter suchen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Zweiter Schritt: Behörden einschalten.
Hat der Tierhalter die Situation immer noch nicht verändert, schalten Sie oder wir das Veterinäramt ein. Der Amtstierarzt kann gezielt eingreifen und im schlimmsten Fall ein Tier sicherstellen und ein Tierhalteverbot verhängen.
Wer uns einen Fall meldet oder mit der Behörde spricht, muss immer den Sachverhalt darstellen. Detaillierte Beobachtungen helfen.
Folgende Angaben sind dazu erforderlich:
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer
Anschrift des Tierhalters
Um welches Tier handelt es sich?
Welche Form der Tierquälerei oder der Verwahrlosung liegt vor?
Was genau haben Sie beobachtet?
Gibt es weitere Zeugen? (Angabe des Namens und der Telefonnummer)
Sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (Zeugenaussagen, Ihre Aufzeichnungen zum Sachverhalt, Fotos etc.). Die gesamten Unterlagen senden Sie bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt mit der Bitte, die Tierhaltung zu überprüfen. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit Ihrer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In akuten Notfällen kann auch die Polizei Ihr Ansprechpartner sein (Gefahr in Verzug).
Zuständige Veterinärämter in unserem Einzugsgebiet:
Neuwied: veterinaeramt@kreis-neuwied.de
Siegburg: veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de
Selbstverständlich stehen wir Ihnen in allen Schritten beratend zur Seite, falls Sie mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden. Wenn Sie selber die Anzeige nicht erstatten wollen, weil es sich um Ihren Nachbarn handelt, übernehmen wir das für Sie, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ansprechpartner: Petra Theobald, Per Email: petra.theobald@tierschutz-siebengebirge.de
Wir können anonymen Hinweisen nicht nachkommen, da es oft Rückfragen gibt und das Gespräch mit dem Zeugen für die weitere Vorgehensweise wichtig ist.