Vermittlung – Allgemeines

Wenn Sie eines unserer Tiere in der Zeitung oder auf unserer Internetseite entdeckt haben und sich dafür interessieren, melden Sie sich bitte direkt bei der im Kontakt angegebenen Pflegestelle.

Bei einem ersten Telefonat stellt man schnell fest, ob das Tier passen könnte oder nicht. Sie vereinbaren dann mit der Pflegestelle einen Kennenlern-Termin. Man wird sich Zeit nehmen, sodass Sie das Tier in Ruhe kennenlernen können. Die Interessenten dürfen das Tier nicht sofort mitnehmen,  sondern alle Beteiligten sollten mindestens eine Nacht über diese wichtige Entscheidung schlafen. In der Regel bringt die Pflegestelle ihr Pflegetier selbst in das neue Zuhause und macht in dieser Form auch eine Vorkontrolle. Bei der Übergabe des Tieres im neuen Zuhause  wird dann auch der Vermittlungsvertrag gemacht, die Schutzgebühr bezahlt  und weitere Formalitäten werden erledigt.

Schutzgebühren

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir für unsere Tiere eine Gebühr fordern: Die Schutzgebühr ist notwendig, um die entstandenen Tierarzt- und Futterkosten ein wenig abzudecken. Aber wir möchten auch so sicher wie irgend möglich sein, dass das von uns vermittelte Tier in absolut verantwortungsbewusste Hände gelangt. Wer bereit ist, eine Schutzgebühr für sein Tier zu bezahlen, wird auch später eher bereit sein, für Arzt- und Futterkosten des Tieres aufzukommen. Die Schutzgebühr ist also sozusagen für uns eine zusätzliche Sicherheit bei der Vermittlung.

Die Schutzgebühr richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Impf- und Kastrations-Status des jeweiligen Tieres:

  • Hunde: 410,- EUR und 500,- EUR
  • Katzen: 125,- EUR und 170,- EUR
  • Kaninchen:
    weiblich, unkastriert,  geimpft 70,- Euro
    weiblich, geimpft, kastriert 100,- Euro
    männlich, kastriert, geimpft  90,-Euro