Kastration verwilderter Hauskatzen

Katzenschutzverordnung

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es eine Katzenschutzverordnung. In Deutschland leben etwa zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen. Die verwilderten Nachkommen sind auf sich selbst gestellt und sind ungeschützt Krankheiten, Verletzungen, Hunger und der Kälte ausgesetzt.

Das Katzenelend und die unkontrollierte Vermehrung nimmt weiter zu, ein elender Kreislauf, der kein Ende nimmt. Darum gibt es die Katzenschutzverordnung, die insbesondere die unkontrollierte Vermehrung eindämmen soll. Freigängerkatzen unterliegen damit einer Kastrationsverordnung. Hinzu kommt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

Weiter Informationen gibt es hier:  Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz!

Unsere Hilfe: Wir versuchen, die Not einzudämmen, indem wir verwilderte Hauskatzen einfangen, kastrieren lassen und nach ihrer Genesung wieder an ihren ursprünglichen Fundort zurück in die Natur bringen. Katzenwelpen, die bei diesen Aktionen eingefangen werden, nehmen wir in unseren  Pflegestellen auf und gewöhnen sie an den Menschen. Bei den erwachsenen Tieren ist das meist nicht möglich, deshalb werden sie nach der Kastration wieder an ausgesuchten Auswilderungsplätzen freigelassen.

Wer uns bei diesen Aktionen unterstützen möchte – finanziell oder mit aktiver Hilfe – meldet sich bei Anja Kalisch, Tel. 0178-80878 12.

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