Schwindender Lebensraum
Kleine Säugetiere, Vögel und Insekten kämpfen ums Überleben
Die ersten Kraniche kehren zurück und der lang ersehnte Frühling rückt näher. Der Februar ist der Monat des großen „Aufräumens“: In den Gärten, Parkanlagen und Wäldern wird geschnitten, gefällt und das letzte Laub weggefegt. Bäume werden gestutzt oder gar gefällt, Hecken fast bis zum Boden niedergeschnitten oder ausgemacht. Oftmals weicht dieses kostbare und lebensspendende Grün einer Stein-Gabione, einem gepflasterten Weg oder einem Neubau. Zurück bleiben kleine Säugetiere, Vögel und Insekten, die ihre Deckung, ihren Lebensraum wieder ein Stück mehr verloren haben und sich neu orientieren müssen.
Wo sollen sie nun einen rettenden Unterschlupf oder eine sichere Nachtruhe finden? Wo einen Nistplatz, um ihren Nachwuchs aufzuziehen?
In den nächsten Wochen sind die heimischen Wildvögel auf der intensiven Suche nach geeigneten Brutplätzen in Bäumen, Sträuchern und Hecken. Gerade Letztere haben eine wichtige Bedeutung im Natur-Haushalt: Hecken bieten einen natürlichen Lebensraum für zahlreiche, nützliche Tiere und bilden zugleich auch ein günstiges Kleinklima im Garten. Sie filtern Staub, Schmutz und Abgase und wirken außerdem lärmdämpfend.
Je mehr unterschiedliche Tierarten sich in einer Hecke angesiedelt haben, umso wichtiger ist es, dass diese möglichst erhalten bleibt. Rotkehlchen, Grasmücke, Zaunkönig, Drossel, Heckenbraunelle, Grünfink und Dompfaff sind beispielsweise Hecken-/Buschbrüter. Brutbeginn ist bereits in der ersten Märzhälfte. Einige unserer heimischen Wildvögel brüten zwei bis drei Mal pro Jahr, wobei sich die Brutzeit bis August hinzieht.
Die für Vögel zur Verfügung gestellten Nistkästen sollten spätestens jetzt gereinigt werden. Für die Reinigung keinesfalls chemische oder Desinfektionsmittel verwenden. Es reicht, den Kasten gründlich auszufegen oder bei Parasitenbefall mit klarem Wasser auszuspülen. Danach den Kasten gut austrocknen lassen.
Hinweis zum allgemeinen Heckenschnittverbot
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände weder abgeschnitten noch zerstört werden. Kleinere Formschnitte dürfen jedoch ausgeführt werden.
Wir appellieren eindringlich: „Stein-Gabionen und Schotterstein-Beete bieten kaum Lebensraum. Bitte helfen Sie unserer Natur. Jede grüne Fläche, jede heimische Wildpflanze zählt und ist sie noch so klein.“ Wer Fragen zu heimischen Wildpflanzen, Vogelhecken und naturnahen Gärten hat, erhält hier Infos: naturschutz@tierschutz-siebengebirge.de



















